Beschreibung
Im Rahmen der Einsatzmöglichkeiten von Hubrettungsfahrzeugen werden gemäß §6 der Verordnung über Nachweisberechtigte für bautechnische Nachweise (NBVO) und §19 der Hessischen Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung (HPPVO) Stellungnahmen erstellt. Zusätzlich werden auf Grundlage des Baugesetzbuches im Rahmen der Erarbeitung von Bebauungsplänen zu brandschutztechnischen Belangen Stellungnahmen abgegeben.
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den
- vorbeugenden baulichen,
- vorbeugenden anlagentechnischen,
- betrieblichen-organisatorischen und
- abwehrenden Brandschutz.
Im Einzelnen werden folgende Dienstleistungen angeboten:
- Beratung von Planern und Bauherren, auch bereits vor Einreichen des Bauantrages,
- Stellungnahmen zu Bauanträgen und Nutzungsänderungen, zu Abweichungen, Einsatzmöglichkeiten von Hubrettungsfahrzeugen und Bebauungsplänen
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Beratungen und Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren
Hinweis
Aufgrund des Schichtdienstes bitten wir um Kontaktaufnahme ausschließlich per E‐Mail. Bitte hinterlassen Sie auch eine Telefonnummer, über die wir Sie erreichen können. Unsere Antwort erfolgt in der Regel innerhalb der folgenden 10 Werktage.
Vorbeugender Brandschutz
Anschrift
Feuerwehr I
Wolfhager Straße 25
34117 Kassel