Beschreibung
Im Falle eines Brandes sollen sie Menschen und Sachwerte schützen und eine wirkungsvolle Brandbekämpfung durch die Feuerwehr ermöglichen. Sie werden gewöhnlich als Auflage im Baugenehmigungsverfahren gefordert und können auch zur Kompensation bauordnungsrechtlicher Abweichung zweckdienlich geplant werden.
Exemplarisch können folgende technische Einrichtungen und Anlagen genannt werden:
- Anlagen zur Brandfrüherkennung und zur Alarmierung von Betroffenen und der Feuerwehr (Brandmeldeanlagen)Stationäre Löschanlagen (z.B. Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen)
- Wandhydrantenanlagen und trockene Steigleitungen für die Feuerwehr
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rauchschutzdruckanlagen
- Feuerwehraufzüge (Aufzugsanlagen mit besonderen Anforderungen für die Nutzung durch die Feuerwehr)
- Stationäre funktechnische Einrichtungen zur Unterstützung der Einsatzkräfte, (Gebäudefunkanlagen, digitale Objektversorgung)
In der Regel sind die Anlagen automatisiert und wirken im Verbund. Die Feuerwehr muss diese Einrichtungen und Anlagen im Bedarfsfall in Betrieb nehmen und bedienen, wenigstens aber die Betriebszustände erkennen können.
Die Abteilung Vorbeugender Brandschutz sichert durch eine frühzeitige Beteiligung die ordnungsgemäße Ausführung der Schnittstelle zu den Einsatzkräften (Feuerwehrperipherie). Sie berät Bauherren und die mit der Errichtung beauftragten Fachplaner und ausführenden Firmen insbesondere bei:
- der Planung und Errichtung neuer Anlagen
- der Planung und Änderung bestehender Anlagen
und unterstützt bei der Wartung und Reparatur, wenn diese nur durch Zutun der Feuerwehr möglich ist (z. B. Schlüsseltausch im Feuerschlüsseldepot).
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Anlagentechnischer Brandschutz
Zeiten
Vorbeugender Brandschutz
Anschrift
Feuerwehr I
Wolfhager Straße 25
34117 Kassel