Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendgerichtshilfe begleitet, unterstützt und vertritt junge Menschen bei einem Strafverfahren/einer Gerichtsverhandlung.

Beschreibung

Die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren sind an jedem Strafverfahren gegen Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahre und junge Volljährige im Alter von 18 bis 21 Jahre zu beteiligen. Die jungen Menschen werden durch das gesamte Strafverfahren begleitet. Die Fachkräfte erklären die Abläufe der Gerichtsverhandlung, erstellen einen Jugendgerichtsbericht, vertreten die jungen Menschen bei der Gerichtsverhandlung und bieten Unterstützung an.

 

Anschrift und Öffnungszeiten

Allgemeine Soziale Dienste

Anschrift

Werner-Hilpert-Straße 2-4
34117 Kassel

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Das ist Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Und für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Zum Beispiel:
Wenn man wegen einer Krankheit eine Behinderung bekommt.

Diese Hilfe soll das Leben mit einer Behinderung leichter machen.
Und sie soll mehr Teilhabe möglich machen.
Damit Menschen mit Behinderungen alles mit-machen können.

Dyskalkulie

Dyskalkulie

Das spricht man so: Düs-kal-kulie.
Es bedeutet:
Eine Person hat Probleme beim Rechnen.
Und diese Person hat Probleme mit Zahlen.