Beschreibung
Diese Abteilung berät bei folgenden Themen:
Vormundschaften und Pflegschaften
Der Vormund oder Pfleger übernimmt aufgrund gesetzlicher Regelungen oder gerichtlicher Anordnung Aufgaben, die ansonsten im Rahmen der elterlichen Sorge von den Eltern wahrgenommen werden.
Beistandschaft
Wesentliche Aufgabe des Beistandes ist es, den sorgeberechtigten Elternteil bei der Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für sein Kind zu unterstützen, bei der Vaterschaftsfeststellung mitzuwirken und die gemeinsame elterliche Sorge zu beurkunden.
Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Unterstützungsleistung für alleinerziehende Elternteile, die vom anderen Elternteil keine oder nur unzureichende Unterhaltszahlungen erhalten.