Übermittlungs-/
Auskunftssperre
4
ANMELDUNG
neue Wohnung
bisherige oder weiter bestehende Wohnung
Postleitzahl
die Wohnung
war bisher
Wird die
Wohnung
beibehalten
die Wohnung
- soll sein
- soll bleiben
HW = Hauptwohnung
NW = Nebenwohnung
HW
NW
HW
NW
nein
ja
Postleitzahl
Straße/Hsnr.
Einzug am
Ort
Ort
weitere Wohnungen in Deutschland
Die Anmeldung bezieht sich auf die folgenden Personen:
Lfd.
Nr.
Familienname
Vorname(n)
Geschlecht
Geburtsdatum
(ggf. auch abweichende Geburtsnamen)
ggf. akad. Titel
(Rufnamen nach dem Ausdruck bitte unterstreichen)
1
2
3
4
5
Lfd.
Nr.
Geburtsort
Religion
Staatsangehörigkeit(en)
(wenn Ausland, bitte auch Staat angeben)
1
2
3
4
5
Familienstand
seit
Tag und Ort der Eheschließung
Wurde auf Antrag ein Familienbuch angelegt?
Nur bei Verwitweten: Name der/s verstorbenen Ehegattin/en
(ggf. auch Geburtsdatum) oder des Lebenspartners, Sterbetag
Anschrift am 1. September 1939
(nur bei Flüchtlingen und Vertriebenen)
(tt.mm.jjjj)
(tt.mm.jjjj)
Straße/Hsnr.
Ausfertigung für die MELDEBEHÖRDE
341
War die bisherige Wohnung in Deutschland?
Pass- und Ausweisart u.
Seriennummer
Personalausweis / Pass / Passersatz
Lfd.
Nr.
Ausstellungsbehörde
1
2
3
4
5
Ausstellungs-
datum
gültig bis
1
2
3
5
(tt.mm.jjjj)
(tt.mm.jjjj)
Datum
Unterschrift Meldepflichtiger/Meldepflichtige
Stadt Kassel/Bürgeramt
Wenn ja, letzte Anschrift:
Wenn nein, bitte Zuzugsland eintragen:
Bitte ausfüllen, wenn bei Zuzug aus dem Ausland bereits vorher eine Wohnung in Deutschland bestanden hat:
PLZ, Ort, Straße, Hsnr.
PLZ, Ort, Straße, Hsnr.
PLZ, Ort, Straße, Hsnr.
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Nur für Familienmitglieder und gesetzliche Vertreter, die nicht für die neue Wohnung angemeldet werden oder die bereits für die neue Wohnung angemeldet sind:
a) Ehegatte
Gesetzliche Vertreter
Familienname
Namensbestandteile des Familiennamen
ggf. abweichender Ehename
Namensbestandteile des Ehenamen
Vorname(n)
Akademischer Grad
Geburtsdatum
Postleitzahl
Wohnort
Straße/Hausnummer
e) minderjährige Kinder (nicht von Ausländern, deren Kinder im Ausland leben)
Familienname
Namensbestandteile des
Familiennamen
Vorname(n)
Geburts-
datum
bereits für die
neue Wohnung
angemeldet?
Ist eine Person Inhaberin/Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis?
Wenn ja, welche Person?
Ist eine Person Inhaberin/Inhaber einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins nach § 20 Sprengstoffgesetz?
Wenn ja, welche Person?
Religion
Geburtsort
Datum
Unterschrift Meldepflichtiger/
Meldepflichtige
Stadt Kassel/Bürgeramt
Familienname
Namensbestandteile des Familiennamen
ggf. abweichender Ehename
Namensbestandteile des Ehenamen
Vorname(n)
Akademischer Grad
Religion
Geburtsdatum
Geburtsort
Postleitzahl
Wohnort
Straße/Hausnummer
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Anmeldung bei der Meldebehörde
Erläuterungen
Allgemeine Hinweise
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.

Mit der Abgabe der Ausfertigungen des ausgefüllten Anmeldescheines erfüllen Sie die Verpflichtung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) in der Fassung vom 03. Mai 2013 (BGBI. I S. 1084). Die Angaben werden von Ihnen auf Grund des § 24 Abs. 1 dieses Gesetzes erhoben. Für die Umzugsmeldung innerhalb derselben Gemeinde und für die Erklärung über die Änderung der Hauptwohnung - unabhängig von einer An- oder Abmeldung - hält die Meldebehörde andere Vordrucke bereit. Sollten Sie trotz der Hinweise und umseitigen Erläuterungen noch Fragen oder Schwierigkeiten beim Ausfüllen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen der Meldebehörde!

Werden Mitglieder derselben Familie gemeinsam angemeldet, so genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen den Meldeschein ausfüllt und unterschreibt.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Anmeldung nicht von der Verpflichtung befreit, gegebenenfalls auch anderen Behörden und Stellen die Änderung der Anschrift mitzuteilen (z.B. Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde). Zahlreiche kostenpflichtige Anfragen bei den Meldebehörden könnten vermieden werden, wenn der Wohnungswechsel im privaten und geschäftlichen Bereich mitgeteilt würde.

Für Einwohnerinnen und Einwohner mit mehreren Wohnungen im Inland: Sie können innerhalb des Bundesgebietes nur eine Hauptwohnung haben. Die zweite und jede weitere Wohnung sind Nebenwohnungen. Die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnung bestimmt sich nach gesetzlichen Merkmalen. Die Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt. Die Hauptwohnung ist vielfach Anknüpfungspunkt für Behördenzuständigkeiten, z.B. für die Ausstellung von Ausweisen, Lohnsteuerkarten und für die Ausübung des Wahlrechts.

Datenübermittlungssperren

Jeder Einwohner hat gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf unentgeltliche Eintragung von Datenübermittlungssperren. Damit kann der Einwohner eine Übermittlung von Meldedaten an Dritte unter bestimmten Voraussetzungen ausschließen.

Das Meldegesetz sieht die Möglichkeit der Eintragung einer Datenübermittlungssperre in den folgenden Fällen vor:

· Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften,

· Übermittlung von Daten für Alters- und Ehejubiläen,

· Übermittlung von Daten an Parteien, Wählervereinigungen, andere Träger von Wahlvorschlägen sowie für Volks- und Bürgerentscheiden benannte Vertrauenspersonen in Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen, Ausländerratswahlen sowie Volks- und Bürgerentscheiden,

· Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage,

· Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.

Auskunftssperren

Die Meldebehörde darf Dritten Melderegisterauskünfte erteilen. Diese sind u.a. dann unzulässig, wenn der Betroffene der Meldebehörde glaubhaft macht, dass bei einer Melderegisterauskunft ihm oder eine anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann. Dies gilt allerdings nicht, wenn nach Anhörung der betroffenen Personen eine Gefahr im Einzelfall ausgeschlossen werden kann.

Anträge auf Einrichtung einer Auskunftssperre können schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe und der Vorlage von geeigneten Nachweisen bei unseren Bürgerbüros eingereicht werden.

Hinweis:

Dieser Familienmeldeschein gilt nur für Angehörige mit gleichen bisherigen und künftigen Wohnverhältnissen. Hatten oder haben nicht alle Familienangehörigen die gleichen melderechtlichen Verhältnisse (bisherige und jetzige Wohnung, Status der Haupt- und Nebenwohnung), so ist für Personen mit abweichenden Meldeverhältnissen ein eigener Meldeschein auszufüllen. Dies gilt sinngemäß auch für Lebenspartnerschaften.

Diesen Vordruck können Sie ausgefüllt ausdrucken  und  bei Ihrer  persönlichen Vorsprache in einem unserer Bürgerbüros vorlegen.
Datum
Unterschrift Meldepflichtiger/
Meldepflichtige
Stadt Kassel/Bürgeramt
Ausfertigung für den/die MELDEPFLICHTIGE(N)
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ANMELDUNG
neue Wohnung
Postleitzahl
Angaben zur Wohnung
Einzug am
Ort
Straße/Hsnr.
Die Anmeldung bezieht sich auf die folgenden Personen:
Lfd.
Nr.
Familienname
Vorname(n)
1
2
3
4
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