HUNDESTEUER - ABMELDUNG EINES HUNDES
Angaben zum Hundehalter/zur Hundehalterin
Pflichtfelder: siehe Datenschutzhinweis
Name und Anschrift des Erwerbers
Die Hundesteuermarke ist gemäß § 11 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Kassel Eigentum der Stadt und bei Abmeldung zurückzugeben.
Ggf. entstehende Guthaben sollen auf folgendes Konto erstattet werden:
Ich versichere, dass alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden.
(Bitte entsprechende Nachweise wie tierärztliche Bescheinigung, Schenkungs-/Kaufverträge usw. beifügen)
(Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen!)
Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (
*
) gekennzeichnet. Die nicht als Pflichtfelder gekennzeichneten Beschriftungs- und Texteingabefelder betreffen Daten, deren Angabe freiwillig ist. Ein Fehlen dieser Daten führt nicht dazu, dass der Antrag nicht bearbeitet oder aus diesem Grund abgelehnt wird.
Magistrat der Stadt Kassel
Kämmerei und Steuern
Obere Königsstraße 8