Magistrat der Stadt Kassel
- Sozialamt -
Obere Königsstr. 8
34117 Kassel
Pflichtfelder: siehe Datenschutzhinweis
ANGABEN ZUR ERMITTLUNG DER BELASTUNG AUS KAPITALDIENST UND BEWIRTSCHAFTUNG
ANLAGE ZUM ANTRAG AUF WOHNGELD (LASTENZUSCHUSS)
Nachfolgende Angaben zu Aufwendungen oder Einnahmen sind zu belegen!
Für das Gebäude/die Wohnung ist folgende jährliche Belastung aus Fremdmitteln aufzubringen:
(Zu den Fremdmitteln gehören Darlehen, gestundete Restkaufgelder und gestundete öffentliche Lasten des Grundstücks/der Wohnung)
Falls ein Fremdmittel eine Festhypothek ist, für deren Rückzahlung eine Personenversicherung abgeschlossen ist, geben Sie bitte das Fremdmittel an:
Wie hoch ist die jährliche Prämie?
Leisten Sie Bausparbeiträge, deren angesparter Betrag für die Rückzahlung von Fremdmitteln zweckgebunden ist?
In welcher Höhe jährlich?
Falls ein Fremdmittel zur Ersetzung oder Ablösung eines anderen Fremdmittels aufgenommen worden ist, bitte geben Sie an:
- den Restbetrag/Ablösungsbetrag des ersetzten/abgelösten Fremdmittels
im Zeitpunkt der Ersetzung/Ablösung
- die Jahresleistung für Zinsen, laufende Nebenleistungen und Tilgung im
Zeitpunkt der Ersetzung/Ablösung
Eine Ersetzung liegt nicht vor, wenn an die Stelle eines Zwischenfinanzierungsmittels ein Dauerfinanzierungs-
mittel getreten ist. Eine Ablösung liegt vor, wenn ein öffentliches Baudarlehen vorzeitig vollständig zurück-
gezahlt worden ist.
Für das Gebäude/die Wohnung habe ich darüber hinaus folgende jährliche Aufwendungen:
2. Laufende Bürgschaftskosten
4. Verwaltungskosten an Dritte
6. Kosten der eigenständig gewerblichen Leistung von Wärme und Warmwasser
ohne Betriebskosten
7. Renten und sonstige wiederkehrende Leistungen der folgenden Art:
mit folgendem Jahresbetrag:
Seit wann bringen Sie die Belastung für das Gebäude/die Wohnung auf?
Bekommen Sie Zuschüsse zur Aufbringung der Belastung, insbesondere Eigenheimzulage (Förderungsbetrag und Kinderzulage), Aufwendungsbeihilfen, Zins- oder Annuitätszuschüsse oder andere Beiträge Dritter, z.B. von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber?
Wenn ja, in welcher Höhe monatlich?
Falls ein Teil der Gesamtfläche des Gebäudes/der Wohnung anderen entgeltlich zum Gebrauch überlassen wird (Untervermietung), geben Sie bitte die Höhe des monatlichen Entgeltes an:
Im Untermietbetrag sind folgende Nebenkosten enthalten:
Hinweis: Falls für die Nebenkosten keine gesonderten Beträge vereinbart worden sind, brauchen Sie diese nur anzukreuzen. Es werden dann die dafür vorgesehenen Pauschbeträge abgesetzt.
Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (
*
) gekennzeichnet. Die nicht als Pflichtfelder gekennzeichneten Beschriftungs- und Texteingabefelder betreffen Daten, deren Angabe freiwillig ist. Ein Fehlen dieser Daten führt nicht dazu, dass der Antrag nicht bearbeitet oder aus diesem Grund abgelehnt wird.
Zu Ihrer Sicherheit werden die Daten verschlüsselt an uns übermittelt.