Magistrat der Stadt Kassel
- Straßenverkehrsamt-
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Fax-Nr.: 0561/787 3142
ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER SONDERNUTZUNGSERLAUBNIS AN ÖFFENTLICHEN STRASSEN IM STADTGEBIET
Pflichtfelder: siehe Datenschutzhinweis
Antragsteller / Rechnungsempfänger
Nutzungsfläche (Straße/Hausnummer)
Skizze siehe gesondertes Blatt
Aufstellung von Werkzeug- oder Bauhütten, Wohnwagen, Toilettenhütten oder -wagen
Containeraufstellung (soweit nicht als
Wohn- oder Geschäftsraum verwendet)
Fällt mit der Sondernutzung Abwasser an?
Mit der Inanspruchnahme der Sondernutzung darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Sofern eine Beschädigung der zu nutzenden Fläche vor der Inanspruchnahme erkennbar ist, ist dies rechtzeitig mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, wird davon ausgegangen, dass sich die Nutzungsfläche in einem ordnungsgemäßen Zustand befand. Bei Aufgraben aller Art, Bauzäunen und Gehwegüberfahrten ist diesem Antrag ein Lageplan mit vollständigen Eintragungen beizufügen. Die Aufgrabungsbedingungen der Stadt Kassel in ihrer jeweils gültigen Fassung sind zu beachten. Sind neben der Sondernutzungserlaubnis straßenverkehrsbehördliche Anordnungen erforderlich, wird der Antrag auch an die Straßenverkehrsbehörde geleitet.
Aufstellung von Maschinen, Geräten, Fahrzeugen
(nicht Parken) einschl. Hilfseinrichtungen
Hinweise für den Antragsteller
Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (
*
) gekennzeichnet. Die nicht als Pflichtfelder gekennzeichneten Beschriftungs- und Texteingabefelder betreffen Daten, deren Angabe freiwillig ist. Ein Fehlen dieser Daten führt nicht dazu, dass der Antrag nicht bearbeitet oder aus diesem Grund abgelehnt wird.