Ein junger Mensch wurde straffällig - was nun?
Hat ein junger Mensch eine Straftat begangen, bei der die Polizei die Ermittlungen aufnimmt und die Staatsanwaltschaft tätig wird, kommt es eventuell zu einer Gerichtsverhandlung. Die Situation ist sowohl für den Jugendlichen als auch die Eltern oft schwierig und jeder geht anders mit einer solchen Lage um. Es kann natürlich wegen der Straftat auch Streit innerhalb der Familie geben. Die sorgenvolle Frage heißt: „Was kommt auf uns zu?“
Hier beginnt die Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren!
Damit wir Euch wirklich helfen können, müssen wir Dich und Deine Familie kennenlernen, Eure Situation verstehen. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns noch vor einer evtl. Gerichtsverhandlung, dem sogenannten Jugendstrafverfahren, zusammensetzen und über alles sprechen. Denn das Team von der Jugendhilfe im Strafverfahren ist jetzt für alle Beteiligten da.
Persönliche Gespräche sind die Grundlage für den gesetzlichen Auftrag!
- Wir beraten Euch und Eure Familie, erklären alles ganz in Ruhe, damit ihr gemeinsam besser durch diese schwierige Zeit kommt.
- Wir bieten pädagogische, psychologische und soziale Hilfe, die genau zu Euch und Eurer Situation passt. Wir lassen Euch nicht allein!
- Auch wenn ihr alles geschafft habt, also das Verfahren beendet ist, sind wir weiter für euch da. Zu diesen Hilfen vor und nach der Gerichtsverhandlung gehören unter anderem:
- Beratung bei Erziehungsfragen
- Beratung bei schulischen oder beruflichen Problemen
- Beratung und Vermittlung bei erforderlichen Therapien
- Beratung entsprechend der persönlichen Situation
Wir beziehen während der gesamten Begleitung die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden und deren Eltern unmittelbar mit ein. Es wird nichts über Eure/Ihre Köpfe hinweg geschehen. Der Erziehungsgedanke des Jugendgerichtsgesetzes ist für uns bindend.
Wann kommt es zu einem Jugendstrafverfahren?
Für welche Jugendstrafverfahren Altersgruppe gilt das?
Was macht die Jugendhilfe im Strafverfahren?
Welche Beratungsangebote gibt es?
Angebote der Ambulanten Kinder- und Jugendhilfe Kassel (AKKG)
Muss es immer mit einer Gerichtsverhandlung enden?
Was passiert nach einem Strafverfahren?
Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?
Wie entsteht der Kontakt zu Jugendhilfe im Strafverfahren?
Haus des Jugendrechts
Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Jugendamt Stadt Kassel
Jugendhilfe im Strafverfahren
Anschrift
Theaterstraße 3
34117 Kassel